Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Rheinweg Reisen GmbH (nachfolgend „Rheinweg" oder „Reiseveranstalter") gelten für alle Verträge über Pauschalreisen, Reisepakete und einzelne Reiseleistungen, die zwischen Rheinweg und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Reisender") abgeschlossen werden. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Rheinweg ist ein von der Bundesregierung anerkannter und genehmigter Reiseveranstalter mit Sitz in Berlin. Alle Leistungen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften des deutschen Reiserechts und der europäischen Pauschalreiserichtlinie (EU-Richtlinie 2015/2302) erbracht. Durch die Buchung einer Reise bei Rheinweg erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
Der Kunde kann eine Buchungsanfrage per Telefon, E-Mail, über das Kontaktformular auf der Website oder persönlich in unserem Berliner Büro stellen. Eine Buchungsanfrage stellt noch kein verbindliches Angebot seitens des Kunden dar, sondern lediglich eine unverbindliche Anfrage. Rheinweg erstellt auf der Grundlage der Anfrage ein individuelles Reisekonzept, das dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form zugeleitet wird.
Das Angebot von Rheinweg enthält alle wesentlichen Informationen zu den angebotenen Reiseleistungen, den Preisen, den Zahlungsbedingungen und den für den Abschluss des Vertrages erforderlichen Angaben. Das Angebot ist in der Regel 14 Tage ab Übermittlung verbindlich, sofern keine abweichende Frist angegeben ist.
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot von Rheinweg innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und die Anzahlung gemäß § 5 dieser AGB geleistet wird. Die Bestätigung durch Rheinweg gilt als endgültige Annahme des Vertrages. Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist der Reisevertrag verbindlich abgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen und Rheinweg etwaige Abweichungen oder Unrichtigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Reklamationen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn der Kunde die Buchung nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Personen vornimmt (z. B. Familienangehörige, Freunde), übernimmt er für alle in der Buchung eingeschlossenen Personen die Verantwortung für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Reisevertrag, insbesondere für die fristgerechte Zahlung des Reisepreises. Dies gilt unbeschadet der eigenen Haftung der mitreisenden Personen.
Minderjährige Kunden (unter 18 Jahren) können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher Einwilligung reisen. Der Erziehungsberechtigte ist für die Buchung und alle damit verbundenen Verpflichtungen verantwortlich.
Der Leistungsumfang der gebuchten Reise ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie dem dazugehörigen Reiseprogramm. Alle darin aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Leistungen, die nicht in der Buchungsbestätigung oder im Reiseprogramm aufgeführt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie von Rheinweg schriftlich bestätigt werden.
Die angebotenen Unterkünfte werden von Rheinweg nach ihrer Qualität und Eignung für Premiumreisen ausgewählt und regelmäßig überprüft. Die Kategorieangaben der Unterkünfte (Hotel-Sterne, Bewertungen) sind Angaben der jeweiligen Beherbergungsbetriebe und Klassifizierungsorganisationen, für die Rheinweg keine Haftung übernimmt. Im Reisepreis inbegriffen ist die Unterbringung in der gebuchten Zimmerkategorie, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die angegebenen Check-in- und Check-out-Zeiten sind Standardzeiten der jeweiligen Unterkunft und können je nach Betrieb variieren. Ein frühzeitiger Check-in oder ein später Check-out kann nicht garantiert werden und ist von der Unterkunft selbst zu erfragen.
Sofern im Reiseprogramm lokale Guides oder Reiseleiter vorgesehen sind, setzt Rheinweg hierfür qualifizierte und erfahrene Fachkräfte ein. Änderungen in der Besetzung der Guide-Positionen berechtigen den Reisenden nicht zur Minderung des Reisepreises, sofern die Qualität der erbrachten Dienstleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Die im Reisepreis enthaltene Verpflegung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern nicht gesondert ausgewiesen, sind Mahlzeiten nicht im Reisepreis inbegriffen. Bei Tischreservierungen in Restaurants oder Weingütern handelt es sich um kuratierte Empfehlungen von Rheinweg; eventuelle Zusatzkosten für Mahlzeiten und Getränke trägt der Reisende selbst.
Soweit im Reiseprogramm Eintrittskarten oder Besichtigungen enthalten sind, sind diese im Reisepreis inbegriffen und werden von Rheinweg im Voraus organisiert. Bei kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten, Schließungen oder unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Rheinweg liegen, ist kein Schadenersatz geschuldet, sofern Rheinweg eine gleichwertige alternative Aktivität organisiert.
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Reisepreis ist der verbindliche Vertragspreises für die darin aufgeführten Leistungen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller obligatorischen Zusatzgebühren, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt sind.
Rheinweg behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss unter den nachfolgenden Voraussetzungen zu erhöhen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Abreisetermin mehr als 20 Tage liegen und wenn sich folgende Kosten nach Vertragsschluss unmittelbar auf den Reisepreis auswirken:
Eine Preiserhöhung ist nur in dem Ausmaß zulässig, in dem die vorgenannten Kostensteigerungen unmittelbar auf den Reisepreis Einfluss haben. Preiserhöhungen von mehr als acht Prozent des Reisepreises berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Reisevertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr.
Auf Anfrage des Kunden gibt Rheinweg gerne Auskunft über die wesentlichen Preisbestandteile der gebuchten Reise. Dies schließt insbesondere die Kosten für Unterkunft, Transportation, Reiseführung, Eintrittskarten und die Servicegebühr von Rheinweg ein.
Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Buchungsbestätigung und die damit verbundene Reservierung aller gebuchten Leistungen werden erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich betrachtet.
Die Restzahlung in Höhe von 70 Prozent des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Frist angegeben ist. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, ist der Gesamtreisepreis sofort bei Buchungsbestätigung in voller Höhe zu zahlen.
Die Zahlung kann per Überweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift oder anderen vereinbarten Zahlungswegen erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte können Bearbeitungsgebühren anfallen. Die genauen Informationen zu anfallenden Gebühren werden im Zahlungsprozess mitgeteilt.
Bei Zahlungsverzug ist Rheinweg berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß § 6 dieser AGB geltend zu machen. Darüber hinaus können Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
Rheinweg verfügt gemäß § 651r BGB über eine Insolvenzsicherung. Der Insolvenzsicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Der Sicherungsschein berechtigt den Kunden im Fall der Insolvenz von Rheinweg, die gezahlten Beträge zurückzufordern.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden und wird mit Eingang bei Rheinweg wirksam. Im Fall des Rücktritts sind die nachfolgenden Stornierungsgebühren zu entrichten, die sich nach dem Zeitraum zwischen Rücktritt und dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn richten.
Die Stornierungsgebühren betragen:
Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Rheinweg kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die nach dieser Staffel berechnete Stornierungsgebühr. Für bestimmte Reiseangebote (insbesondere exklusive Gruppenreisen und auf Sonderwunsch gebuchte Leistungen) können abweichende Stornierungsgebühren gelten, die in der jeweiligen Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen werden.
Hat der Reisende einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand, der am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe auftritt und die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt, ist er berechtigt, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen, jedoch keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.
Der Reisende kann bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung vornehmen lassen (Änderung des Reisetermins, der Zimmerkategorie, der Reiseroute oder ähnliches). Jede Umbuchung ist mit einer Umbuchungsgebühr verbunden. Die Umbuchungsgebühr beträgt 75 Euro pro Person für Standardumbuchungen.
Umbuchungen sind nur möglich, soweit die gewünschten Änderungen technisch und kapazitätsmäßig realisierbar sind. Rheinweg ist berechtigt, eine beantragte Umbuchung abzulehnen, wenn die Durchführbarkeit nicht gewährleistet ist. In diesem Fall bleibt der ursprüngliche Reisevertrag unverändert bestehen.
Der Reisende kann bis zum Beginn der Reise einen Dritten in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten lassen (Ersatzreisender). Rheinweg kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besondere Anforderungen nicht erfüllt. Wird ein Ersatzreisender benannt, haften der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Austausch entstandenen Mehrkosten.
Rheinweg behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn von dem vertraglich festgelegten Reiseinhalt abzuweichen, wenn die Abweichungen geringfügig sind. Eine Abweichung ist geringfügig, wenn sie die Gesamtqualität und den Charakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt. Geringfügige Abweichungen berechtigen den Reisenden nicht zu einer Minderung des Reisepreises oder zu einem Rücktritt vom Vertrag.
Muss Rheinweg aufgrund unvorhersehbarer Umstände erhebliche Änderungen an einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen vornehmen oder den Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöhen, ist Rheinweg verpflichtet, den Reisenden unverzüglich zu informieren. Der Reisende ist in diesem Fall berechtigt:
Rheinweg ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise unmöglich machen. Im Falle einer Reiseabsage durch Rheinweg erhalten alle Reisenden eine vollständige Erstattung aller geleisteten Zahlungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Absage aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erfolgt.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung eignet. Reisemängel sind insbesondere: mangelhafte Unterkunft, fehlerhafte Reiseführung, nicht erbrachte Leistungen oder erhebliche Abweichungen vom Reiseprogramm.
Stellt der Reisende während der Reise einen Mangel fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber dem zuständigen Reiseleiter oder der lokalen Ansprechperson von Rheinweg anzuzeigen. Die Nichtanzeige eines erkannten Mangels führt nicht zum Verlust von Gewährleistungsrechten, kann jedoch bei der Bemessung einer Minderung berücksichtigt werden, wenn eine rechtzeitige Anzeige dem Reisenden zumutbar war und die Nichtanzeige dazu geführt hat, dass Rheinweg keine Abhilfe leisten konnte.
Rheinweg ist berechtigt und verpflichtet, festgestellte Mängel zu beheben (Abhilfe). Rheinweg kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leistet Rheinweg keine Abhilfe oder verweigert er sie zu Unrecht, kann der Reisende selbst Abhilfe leisten und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Liegt ein erheblicher Reisemangel vor, kann der Reisende den Reisepreis nach dem Verhältnis mindern, in dem der Wert der Reise bei Vorliegen des Mangels zu ihrem Wert bei vertragsgemäßer Leistung gestanden hätte (Minderung nach § 651m BGB). Ist der Reisemangel erheblich und dauert er trotz Abhilfeverlangen von Rheinweg an, kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr kündigen.
Rheinweg haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere §§ 651a ff. BGB.
Die vertragliche Haftung von Rheinweg für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern der Schaden des Reisenden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Rheinweg oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Soweit für bestimmte Transportleistungen internationale Abkommen gelten, können diese Abkommen die Haftung von Rheinweg und seiner Erfüllungsgehilfen beschränken.
Rheinweg haftet nicht für Reisemängel, Personen- oder Sachschäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
Der Reisende ist verpflichtet:
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Visa, Impfnachweise) rechtzeitig vor Reisebeginn vorliegen und für die gesamte Reisedauer gültig sind. Rheinweg informiert auf Anfrage über allgemeine Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige; für die Beschaffung der Dokumente ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Reisende mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Behörden ihres Heimatlandes über die erforderlichen Einreiseformalitäten zu informieren.
Der Reisende ist verpflichtet, Rheinweg vor der Buchung auf alle gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Bedürfnisse hinzuweisen, die für die Durchführung der Reise relevant sein könnten. Dies gilt insbesondere für körperliche Einschränkungen, Allergien oder sonstige gesundheitliche Besonderheiten. Rheinweg wird auf dieser Grundlage prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die gewünschte Reise durchführbar ist.
Rheinweg empfiehlt dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholkostendeckung. Eine solche Versicherung schützt den Reisenden vor unvorhergesehenen Ereignissen, die eine Reiseabsage oder den Abbruch der Reise notwendig machen können.
Auf Wunsch kann Rheinweg dem Kunden geeignete Versicherungsprodukte vermitteln. Der Abschluss einer Versicherung ist jedoch keine Buchungsvoraussetzung. Rheinweg übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Nichtvorhandensein eines angemessenen Versicherungsschutzes entstehen.
Muss eine Reise aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, vorzeitig abgebrochen werden, trägt der Reisende alle dadurch entstehenden Mehrkosten für die Rückreise selbst. Ein bereits entrichteter Reisepreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
Muss eine Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände vorzeitig abgebrochen werden, trägt Rheinweg die Kosten für die notwendige Rückreise bis zur Höhe der Kosten einer gleichwertigen Rückreise zum Ausgangsort. Weitergehende Ansprüche des Reisenden sind ausgeschlossen.
Beschwerden und Mängelrügen während der Reise sind unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter oder der zuständigen Vertretung von Rheinweg vor Ort zu erheben. Nur so kann eine unverzügliche Abhilfe geleistet werden. Die Kontaktdaten für Notfälle und Beschwerden werden dem Reisenden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.
Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende schriftlich bei Rheinweg geltend gemacht werden (§ 651i BGB). Auf die Ausschlussfrist wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden von Rheinweg ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrages und zur Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet. Weiteres zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Rheinweg ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Der Reisende ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Reisevertrag ohne Zustimmung von Rheinweg an Dritte abzutreten, sofern diese Abtretung nicht im Zusammenhang mit der Übertragung des Reisevertrages auf einen Ersatzreisenden (§ 6.3 dieser AGB) erfolgt.
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Rheinweg behält sich das Recht vor, diese AGB für zukünftige Buchungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website von Rheinweg abrufbar.
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